Stoßwellentherapie

Was sind eigentlich Stoßwellen?

Stoßwellen sind akustische Druckwellen von extrem kurzer Dauer. Überall im Alltag begegnen uns Stoßwellen. Beim Überschallknall eines Flugzeugs ebenso wie bei einem Silvesterknaller. Physikalisch betrachtet sind Stoßwellen nichts anderes als besonders kurze Schallimpulse von sehr hoher Energie. Ihre Nutzung in der Medizin ist nicht neu. Schon seit Beginn der 80er Jahre wurden in der Urologie mit großem Erfolg Stoßwellen zur Zertrümmerung von Nierensteinen eingesetzt.

Ende der 80er Jahre wurden erste Erfahrungen im orthopädischen Bereich gesammelt. Man stellte fest, dass nicht heilende Knochenbrüche durch die Behandlung mit Stoßwellen schneller zur Ausheilung gebracht werden konnten. Die Stoßwellen regten die knochenbildenden Zellen an; erstmals konnte die knöcherne Durchbauung von Brüchen ohne Operation entscheidend gefördert werden.

Da die Stoßwellen von außen in den Körper einwirken, wird die Therapie mit Stoßwellen seither als "Extracorporale Stoßwellentherapie" (kurz: ESWT) bezeichnet.

Die Durchführung der ESWT?
Im Allgemeinen sind drei Behandlungen erforderlich. Bei chronischen Fällen kommt es zu einer vierten oder fünften Sitzung. Bei Behandlungen mit geringerer Energie, z.B. am Ellbogen oder an der Ferse, ist eine örtliche Betäubung nicht notwendig und sinnvoll. Nur wenn eine Stoßwellenbehandlung mit hoher Energie erforderlich ist, kann eine örtliche Betäubung erfolgen.

Wie erfolgreich ist eine ESWT?
Bei den Standardindikationen (Kaltschulter, Fersensporn und Tennisellbogen) hat die ESWT wissenschaftlich nachgewiesene Erfolge. Je nach Krankheitsbild, Studie und Studiendesign konnten zwischen ca. 50% und 85% gute und sehr gute Erfolge erreicht werden.
Da die biologische Wirkung der Stoßwelle nicht abschließend geklärt ist und ein Therapieerfolg im Einzelfall schlecht vorhersagbar ist, ist die Stoßwelle als Therapieform von den Krankenkassen nicht uneingeschränkt zugelassen.
Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die anfallenden Behandlungskosten in der Regel für die Therapie vom Tennisarm, vom Fersensporn und der Kalkschulter (Tendinosis calcarea), da hier die Stoßwellenwirkung in der Datenlage als gesichert angesehen werden kann.

Stoßwellentherapie und ihre Kosten?
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ unter Berücksichtigung der Festlegungen und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der DIGEST.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Für die Versicherer hat bzw. hätte die ESWT große finanzielle Vorteile, wird doch praktisch in allen Fällen eine Operation vermieden, die fast immer höhere Kosten verursachen würde.
Zudem verursacht die Stoßwellentherapie praktisch keine Ausfälle durch Krankheitszeiten, wie sie durch Krankenhausaufenthalt, Nachbehandlung und Schonung nach der OP regelhaft entstehen. Die so entstehenden Kostenvorteile können nur annähernd geschätzt werden, sicher überschreiten sie in der Regel die Behandlungskosten durch Stoßwellentherapie bei weitem. Umso unverständlicher ist es, dass die gesetzlichen Krankenkassen noch immer die Kostenübernahme ablehnen. Die hierfür angeführten Gründe eines fehlenden wissenschaftlichen Nachweises der ESWT können getrost als historisch überholt betrachtet werden. Die mit einer alternativ durchgeführten Operation und Narkose entstehenden Risiken werden unverständlicherweise dabei bewusst ignoriert.

Für den Patienten am wichtigsten ist, dass sich ihm mit der Stoßwellentherapie ein praktisch risikoloses, schmerzarmes und erfolgreiches Therapieverfahren zur Behandlung weit verbreiteter orthopädischer Krankheiten bietet.

 Die allgemein anerkannten Standardindikationen sind:

Tendinopathien/Ansatzsehnenerkrankungen:
Plantarfasziitis („Fersensporn“)
Achillodynien (Chronische „Achillessehnenentzündung“)
radiale Epicondylopathie („Tennisellbogen“)
Tendinosis calcarea der Schulter („Kalkschulter“)
Patellaspitzensyndrom („Jumper`s knee“)
Bursitis trochanterica (Schleimbeutelentzündung Hüfte)

Knochenpathologien:
verzögerte und nicht heilende Knochenbrüche (Pseudoarthrosen)
Ermüdungsbrüche, Stressfrakturen
frühe Stadien der avaskulären Knochennekrose
frühe Stadien der Osteochondritis dissecans (OD) nach Wachstumsabschluss
Knochenmarködeme
Morbus Osgood Schlatter

Pathologien der Haut:
Wundheilungsstörungen unterschiedlicher Ursachen
Verbrennungen (nicht zirkumferent)

Myofasziale Schmerzsyndrome:
Schmerzhafte Triggerpunkte

Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Indikationen, Erkrankungen, bei denen die Stoßwellenbehandlung teilweise bemerkenswerte Erfolge und Verbesserungen erreichen kann (u.a. urologische Erkrankungen, schmerzhafter Beckenboden, etc.).
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Für weitere Informationen:
https://www.digest-ev.de