Update FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen

15/03/2023

Liebe Patient*Innen,
bis zum 07.04.2023 besteht bei dem Besuch einer Arztpraxis eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Nach dem 07.04.2023 ist laut Infektionsschutzgesetz das Tragen einer Schutzmaske nicht mehr verpflichtend.

Selbstverständlich können und dürfen Sie auch weiterhin eine Schutzmaske tragen, wenn Sie dies möchten.

Ihr OrthoPrax-Team

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